Reizthema Bossing

Der Begriff des "Bossings" erhielt in seiner heutigen Bedeutung als gewichtiges Instrument zur vorsätzlichen Vernichtung von Arbeitsplätzen, oder einer wunschgemäßen Umbesetzung eines Arbeitsplatzes, erst gegen Ende der 1990er Jahre seine heutige Bedeutung. 

Angestellte zu übervorteilen um eigene Ziele schneller voran zu bringen, war auch damals nicht wirklich unbekannt.

Aber die strategische Weiterentwicklung von subtilen Taktiken, um einen Vertragspartner, der dem Direktions- und Weisungsrecht unterliegt, zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen, erlangte aufgrund der Mithilfe von externen Unternehmen, die sich diesem Thema haarklein widmeten, zu dem genannten Zeitpunkt eine völlig neue Dimension, die die Personalführung signifikant veränderte. 

Der Begriff des Bossings umschreibt die strategische Benachteiligung einer weisungsgebundenen Person mit dem Ziel, sie zur Aufgabe des Arbeitsplatzes zu bewegen. Der ursächlich dafür Verantwortliche ist meist der direkte Vorgesetzte, der entweder auf Weisung einer ranghöheren Person handelt, oder aus Eigeninitiative und niederen Beweggründen.

Oder vereinfacht dargestellt: Einer Person wird so lange das (Arbeits)leben schwer gemacht, bis sie aufgibt, resigniert, und das Vertragsverhältnis selbst aufkündigt. 

Das verfolgte Ziel ist in der Regel, der betroffenen Person eine Perspektivlosigkeit zu vermitteln, sie dahingehend zu manipulieren. Denn wer selbst kündigt, erspart seinem Arbeitgeber diesen Schritt und bringt sich damit um vielfältige Möglichkeiten, in die Offensive zu gehen. An dieser Stelle sei die Kündigungsschutzklage erwähnt, die in der Regel zu weiteren Verhandlungen  mit dem Arbeitgeber führen kann und das Tor zu einer möglichen Abfindung weit aufstößt. Denn eine negative Warnehmung in der Öffentlichkeit, können die wenigsten Unternehmen gebrauchen.

Um ihr Ziel zu erreichen, handeln immer mehr Arbeitgeber sehr subtil. Lesen Sie "Die fiesen Tricks der Chefs" und erfahren mehr darüber.